Auto privat verkaufen in der Schweiz: die Checkliste
Wer sein Auto privat verkauft, erzielt oft einen besseren Preis als beim Eintausch. Dafür musst du dich selbst um Inserat, Besichtigung, Vertrag und Übergabe kümmern. Diese Checkliste führt dich durch die wichtigsten Schritte.
1. Unterlagen bereitlegen
- Fahrzeugausweis
- Service- und Wartungsnachweise (Serviceheft, Rechnungen)
- Prüfbericht der letzten Fahrzeugprüfung («MFK»), falls vorhanden
- Unterlagen zu Reparaturen, Reifen, Zubehör
- Alle Schlüssel
Je vollständiger die Unterlagen, desto mehr Vertrauen haben Käufer – und desto besser lässt sich der Preis begründen.
2. Den Preis festlegen
Vergleiche Inserate von Autos gleicher Marke, gleichen Modells, Jahrgangs und ähnlicher Kilometer. Ausstattung, Zustand, Servicegeschichte und eine frische Fahrzeugprüfung beeinflussen den Preis spürbar. Plane etwas Verhandlungsspielraum ein und kennzeichne das Inserat dann als «VB».
3. Das Inserat
Auf KaufVerkauf.ch gibst du Marke, Modell, Jahrgang, Kilometerstand, Treibstoff und Getriebe direkt in die passenden Felder ein – so erscheint dein Auto in den Filtern der Käufer. Wichtig für die Beschreibung:
- Erstzulassung, letzte Fahrzeugprüfung, letzter Service
- bekannte Mängel und Unfallfreiheit (nur, wenn sie zutrifft)
- Sommer-/Winterräder, Zubehör
- Fotos rundum, Innenraum, Kilometerstand, eventuelle Schäden
4. Besichtigung und Probefahrt
- Vereinbare Termine bei Tageslicht und an einem gut zugänglichen Ort.
- Lass dir vor einer Probefahrt den Führerausweis zeigen und fahre mit.
- Kläre mit deiner Versicherung, wie eine Probefahrt versichert ist.
5. Der Kaufvertrag
Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt beide Seiten. Darin gehören mindestens:
- Namen und Adressen von Käufer und Verkäufer
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand)
- Kaufpreis und Zahlungsart
- Datum und Uhrzeit der Übergabe
- bekannte Mängel und eine allfällige Gewährleistungsregelung
Vorlagen für Kaufverträge bieten zum Beispiel Automobilverbände an.
6. Bezahlung und Übergabe
- Übergib das Auto erst, wenn der volle Kaufpreis bei dir ist – bar bei der Übergabe oder nach bestätigtem Zahlungseingang auf deinem Konto.
- Akzeptiere keine Überzahlungen mit der Bitte, die Differenz zurückzuschicken. Das ist eine bekannte Betrugsmasche.
- Notiere Datum, Uhrzeit und Kilometerstand der Übergabe.
7. Kontrollschilder und Abmeldung
In der Schweiz gehören die Kontrollschilder zum Halter, nicht zum Auto. Wie die Abmeldung und die Rückgabe oder Hinterlegung der Schilder genau ablaufen, regelt das Strassenverkehrsamt deines Kantons – informiere dich dort vor der Übergabe. Melde den Verkauf auch deiner Versicherung.
Mehr Sicherheit
Lies auch unseren Ratgeber Sicher kaufen und verkaufen.
Stand: 11. Oktober 2026